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Markt 6/2,
4654 Bad Wimsbach-Neydharting
(im folgenden kurz: "SINNPORT" genannt)
I. Vertragsumfang und Gültigkeit
  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von SINNPORT erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  2. Abweichungen und insbesondere Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn diese von SINNPORT ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsschluss
  1. Sämtliche Anbote von SINNPORT sind - soferne nicht gesetzlich ausge-schlossen - grundsätzlich freibleibend.
  2. An SINNPORT gerichtete Aufträge bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SINNPORT. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Waren bewirkt den Vertragsabschluss.
III. Lieferung
  1. Liefertermine werden soweit als möglich eingehalten. SINNPORT ist berechtigt, vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen um bis zu 14 Tage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  2. Teillieferungen sind möglich.
IV. Preise
  1. Sämtliche von SINNPORT bekannt gegebenen Preise verstehen sich, soferne nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, in Euro (ツ) und enthalten grundsätzlich keine Umsatzsteuer.
  2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist SINNPORT berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
  3. Die Verkaufspreise enthalten keine Kosten für Zustellung, Versicherung und Aufstellung. Auf Wunsch werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von SINNPORT erbracht bzw. organisiert.
V. Rechnungslegung und Zahlung
  1. Soferne nicht im Einzelfall eine schriftliche anders lautende Vereinbarung getroffen wird, hat die Zahlung umgehend nach Lieferung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
  2. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Einlangen auf dem Geschäftskonto von SINNPORT als geleistet.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzuges treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
  4. Der Kunde hat in keinem Falle das Recht Zahlungen wegen mangelhafter oder nicht vollständiger Lieferung zurückzubehalten.
  5. Im Verzugsfalle ist SINNPORT berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von zumindest 12 % p.a zu verrechnen, soferne gesetzlich nicht höhere Zinsen zulässig sind.
  6. Im Verzugsfalle ist der Vertragspartner verpflichtet, die für die Betreibung der Ansprüche von SINNPORT anfallenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
  7. Soferne SINNPORT das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von ツ 7,50 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von ツ 5,00 zu bezahlen.
VI. Eigentumsrecht
  1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von SINNPORT.
  2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
  3. Bei Warenrücknahme ist SINNPORT berechtigt, Transport- und Manipulationsgebühren zu verrechnen.
  4. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von SINNPORT hinzuweisen und SINNPORT unverzüglich zu benachrichtigen.
VII. Forderungsabtretungen
  1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde SINNPORT schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren von SINNPORT entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen zahlungshalber ab.
  2. Der Kunde hat SINNPORT auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
  3. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen SINNPORT gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen von SINNPORT inne.
  4. Forderungen gegen SINNPORT dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
VIII. Gewährleistung und Haftung
  1. Gewährleistungsansprüche werden ausnahmslos nach Wahl von SINNPORT durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt. Ein Anspruch auf Wandlung steht dem Kunden nur zu, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden unzumutbar ist.
  2. Der Kunde hat die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens jedoch binnen 7 Werktagen zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich, längstens jedoch binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben.
  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
  4. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
  5. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn sie bewegliche Sachen betreffen, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden.
  6. Die Gewährleistungspflicht von SINNPORT erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleitungsfrist. Ein darüber hinausgehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß スァ 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflicht wird ausgeschlossen.
  7. Die Bestimmungen der Punkt 8.1. bis 8.6. gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.
  8. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
IX. Produkthaftung
    Regressforderungen im Sinne des スァ 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von SINNPORT verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
X. Vertragsrücktritt
  1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug ist SINNPORT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
  2. Bei Vertragsabschluss im Fernabsatz (スァスァ 5a ff KSchG) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
XI. Datenschutz
    Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten in Erfüllung des Vertrages von SINNPORT automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
XII. Schlussbestimmungen
  1. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt der Gerichtsstand des スァ 14 KSchG. Es ist diesfalls jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist der Geschäftssitz von SINNPORT.
  3. Für den Verkauf an Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumenten-schutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung hat unverzüglich eine solche wirksame oder gültige Bestimmung zu treten, welche am ehesten dem Willen der Parteien im Zusammenhang mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.

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